Deine Krankenakte ist vertraulich: Besonderer Schutz für sensible Daten
Sensible Daten im Alltag: Datenschutz beim Arztbesuch
Der Weg in die Arztpraxis steht an: Du musst zu einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung. Reine Routine, bei der die Akte mit deiner Krankheitsgeschichte aktualisiert wird. Die medizinischen Angaben aus verschiedenen Untersuchungen ergänzen nun die Ergebnisse deines vorherigen Besuchs. Diese Patientendaten werden in der Praxis nur durch Fachpersonal, das dem Berufsgeheimnis unterliegt, verarbeitet.
Selbstverständlich dürfen deine Daten im medizinischen Bereich weiterhin verarbeitet werden. Allerdings muss dabei die Vertraulichkeit strikt beachtet werden, denn die Datenschutz-Grundverordnung stellt besonders sensible Daten auch unter besonderen Schutz.
Besonderer Schutz für sensible Infos: Sonderregeln für Gesundheitsdaten
Zwar sind alle personenbezogenen Daten sensibel, aber die Datenschutz-Grundverordnung stuft bestimmte Informationen als besonders sensibel ein: Solche Daten zum Beispiel, aus denen deine politische Ansichten, deine ethnische Herkunft oder deine Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, und auch genetische Daten, Gesundheitsdaten oder Angaben zu deiner sexuellen Orientierung. Du musst ausdrücklich einwilligen, damit diese Daten verarbeitet werden dürfen. Erlaubt ist die Verarbeitung besonders sensibler Daten ebenfalls, wenn du diese offensichtlich öffentlich gemacht hast, oder wenn bestimmte rechtliche Vorschriften eingreifen, zum Beispiel im Bereich des Arbeitsrechts, in der medizinischen Forschung oder der öffentlichen Gesundheit.
Nicht ohne die Eltern: Einwilligung in Datennutzung bei Kindern
Unabhängig von jeglichen Datenkategorien stehen Kinder in der Datenschutz-Grundverordnung unter besonderem Schutz: Wenn ein Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann es ohne die Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten nicht wirksam in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einwilligen. Wie genau technisch sichergestellt wird, dass zum Beispiel die Eltern eines zehnjährigen Kindes in dessen Nutzung einer Lern-App einwilligen, ist noch unklar. Möglich wäre unter anderem eine Zwei-Wege-Identifikation über das Handy der Eltern.
Geteilte Verantwortung bei der Umsetzung: Datenverarbeiter müssen vorsorgen, du musst einwilligen
Besonders sensible Daten sollen auch besonders geschützt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung zieht deshalb enge Grenzen für die Verarbeitung solcher Daten. Daher ist es wichtig, dass du dir im Klaren darüber bist, welche besonders sensiblen Daten du preisgibst oder wer von dir verlangt, solche Daten offenzulegen. Dass bestimmte Daten eine herausgehobene Stellung verliehen bekommen, soll Datenverarbeiter dazu bewegen, auch besonders vorsichtig mit ihnen umzugehen: Kommt es bei der Verarbeitung sensibler Daten zu Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen, so drohen Datenverarbeitern auch besonders hohe Geldbußen (lies mehr dazu im separaten Beitrag).
Das Lexikon enthält weitere Infos und Quellen zu Datenschutz bei besonders sensiblen Daten und Datenschutz bei Kindern.