Einwilligung, berechtigtes Interesse und Zweckbindung

Deine Daten, deine Regeln: Deine Einwilligung bekommt mehr Gewicht

Einwilligung im Alltag: Du entscheidest, was mit deinen Daten passiert
Gerade bist du in einem sozialen Netzwerk auf ein neues Quiz aufmerksam geworden, das dir helfen soll, deine versteckten Talente und Interesse zu finden. Bevor du das Quiz absolvierst, wirst du in einfachen, klaren Worten gefragt, ob du mit der Datenverarbeitung für die Abwicklung des Spiels einverstanden bist. Nach dem Abschluss des Quiz kommt eine weitere Frage: Darf der Anbieter deine Daten an Partnerunternehmen weitergeben, damit diese sie für politische Werbung analysieren? Dieser Datennutzung kannst du gesondert zustimmen, wenn du damit einverstanden bist.

So kann deine Einwilligung für Datenverarbeitung eingeholt werden: Verständliche Informationen und eine klare Zweckbindung sind Grundlagen für die Nutzung deiner Daten.

Dein Wort zählt: Wie wichtig deine Einwilligung für Datenverarbeitung ist

Deine Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen verarbeitet werden. Einer der Gründe, warum Unternehmen deine Daten nutzen dürfen, ist, dass du in diese Nutzung eingewilligt hast. Andere Gründe sind vertragliche Verpflichtungen, das öffentliche Interesse oder die berechtigten Interessen von Dritten. Bei der Einwilligung jedoch kommt es auf dich an: Du kannst entscheiden, ob du der Verarbeitung zustimmst oder nicht. Möchte ein Unternehmen deine Einwilligung erhalten, muss es dich in verständlicher, klarer Sprache darum bitten. Bei besonders sensiblen Daten ist dann deine ausdrückliche Einwilligung nötig, bevor solche Daten verarbeitet werden dürfen. In anderen Fällen kann es auch reichen, wenn dein Verhalten darauf schließen lässt, dass du die Datenverarbeitung nicht verweigerst. Immer gilt: Du hast das Recht, deine Einwilligung zu widerrufen.

Deine Einwilligung muss freiwillig sein. Es gilt das sogenannte Kopplungsverbot: Deine Einwilligung in eine bestimmte Datenverarbeitung darf nicht ohne Weiteres daran geknüpft werden, dass du auch einer anderen, dafür nicht erforderlichen Datenverarbeitung zustimmst. Zum Kopplungsverbot gibt es allerdings noch viele offene Fragen, deshalb findest du weitere Details im Lexikon.

Zweckbindung: Jede Datenverarbeitung muss gesondert angefragt werden

Eine weitere Voraussetzung für die Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten ist die Zweckbindung. Das heißt, dass deine Daten nur für einen bestimmten, klar umrissenen Zweck benutzt werden dürfen und nicht etwa für andere Zwecke weitergegeben werden dürfen. Für jeden Zweck musst du eine gesonderte Einwilligung erteilen – es ist nicht erlaubt, dass mit einer Einwilligung mehrere, ganz unterschiedliche Zwecke abgedeckt werden.

So soll etwa verhindert werden, dass du einmal Daten in einem sozialen Netzwerk angibst und diese dann ohne deine Zustimmung weitergegeben werden. Das soziale Netzwerk müsste dich jedes Mal in einfacher, verständlicher Sprache danach fragen, welche deiner Daten beispielsweise für Werbeaktionen oder politische Kampagnen genutzt werden dürfen. Dazu zählen deine eigene Angaben wie Posts oder Likes, aber auch deine Freundesliste und andere Kontakte.

„Berechtigtes Interesse“: Sperriger Begriff für legale Datenverarbeitung ohne deine Zustimmung

In vielen Fällen ist deine Einwilligung zur Datenverarbeitung erforderlich, aber Unternehmen haben stattdessen auch die Möglichkeit, ein „berechtigtes Interesse“ an der (weiteren) Verarbeitung deiner Daten anzumelden. Wann ein solches Interesse vorliegt, regelt die Datenschutz-Grundverordnung nicht ausdrücklich. Zum berechtigten Interesse gibt es aktuell daher offene Fragen, welche die Rechtsprechung erst noch beantworten muss. Derzeit werden als berechtigte Interessen etwa die Verhinderung von Betrug, der Vollzug eines Vertrages oder die Direktwerbung diskutiert. In diesen Fällen muss das datenverarbeitende Unternehmen allerdings immer noch abwägen, ob und gegebenenfalls welche Gesichtspunkte aus deiner Sicht gegen die Datenverarbeitung sprechen. Speziell bei der Direktwerbung kannst du der Nutzung deiner Daten übrigens selbst dann widersprechen, wenn das Unternehmen sich auf ein berechtigtes Interesse beruft. Weitere Informationen zum Thema berechtigtes Interesse findest du im Lexikon.

Wem gibst du für welchen Zweck deine Daten? Die Entscheidung liegt oft bei dir!

Deine Einwilligung in die Verarbeitung deiner Daten wird in der Datenschutz-Grundverordnung großgeschrieben. In vielen Fällen ermöglicht deine Einwilligung überhaupt erst die Nutzung deiner Daten. Damit hast du die Entscheidung in der Hand, ob du einem datenverarbeitenden Unternehmen deine Daten anvertraust oder nicht. Es liegt an dir, zu entscheiden, ob du mit der Datenverarbeitung einverstanden bist oder nicht.

In der Praxis stehst du vielleicht manchmal vor dem Problem, dass du zwar nicht mit der Datennutzung durch einen bestimmten Anbieter einverstanden bist, dir aber zugleich auch kein anderer Anbieter zur Verfügung steht. Für diese Zwickmühle bietet auch die Datenschutz-Grundverordnung keine Patentlösung. Die Aufwertung der Einwilligung soll aber bewirken, dass sich genau die Anbieter am Markt durchsetzen, die bereit sind, dich so offen und klar verständlich über die Datennutzung informieren, dass sie von dir auch eine Erlaubnis dafür erhalten.

Das Lexikon enthält weitere Infos und Quellen zur Einwilligung, zum berechtigten Interesse und zur Zweckbindung.