Umzug in Digitalien: Einfach Daten zwischen Anbietern übertragen
Datenübertragbarkeit im Alltag: Nimm deine Daten von einem Dienst zum nächsten mit!
Vor langer Zeit hast du dir ein Profil bei einem Musikstreamingdienst angelegt. Deine Lieblingsbands, diverse Playlists, deine meist gestreamten Lieder, deine favorisierten Genres – all das hat sich über die Jahre angehäuft. Mittlerweile ist der Dienst allerdings etwas aus der Mode gekommen und du überlegst, zu einem neuen Anbieter zu wechseln. Aber das ist dir zu umständlich: Du musst ein neues Konto anlegen und verlierst die Übersicht über deine am meisten abgespielten Lieder und Alben.
Hier kommt das Recht auf Datenübertragbarkeit ins Spiel: Du kannst in vielen Fällen verlangen, deine Daten von einem Verarbeiter zum anderen mitzunehmen.
Anbieterwechsel leicht gemacht: Der Datenumzug wird erleichtert
Durch die Datenschutz-Grundverordnung hast du erstmals die Option, deine Daten von einem Anbieter zum anderen übertragen zu lassen. Entweder du kannst deine Daten in einem gängigen Format selbst bekommen und an einen anderen Datenverarbeiter geben. Alternativ kannst du veranlassen, dass deine Daten direkt von einem zum anderen Anbieter übermittelt werden.
Die Möglichkeit, Daten zu übertragen, erleichtert dir den Anbieterwechsel. Auf diese Weise soll der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern gefördert werden. „Lock-in-Effekte“ werden abgebaut: Anstatt in einem sozialen Netzwerk, bei einer Bank oder einem Onlineshop „eingeschlossen“ zu sein, hast du die Freiheit, deine persönlichen Daten zu erhalten und diese bei einem neuen oder auch einem zusätzlichen Anbieter zu nutzen.
Wichtig zu wissen: Diese Einschränkungen gelten bei der Datenübertragbarkeit
Die Übertragung deiner Daten kannst du direkt bei den Datenverarbeitern – also etwa einer Bank oder einem sozialen Netzwerk – veranlassen. Anbieter müssen dir dann in einem gängigen, maschinenlesbaren Format deine Daten als Download zur Verfügung stellen.
Allerdings gibt es einige wichtige Einschränkungen beim Recht auf Datenübertragbarkeit: Das Recht greift nur, wenn du in die ursprüngliche Datenverarbeitung eingewilligt hast oder die Datenverarbeitung nötig ist, um einen Vertrag zu erfüllen. Auf technischer Seite ist eine Übertragung nicht in allen Fällen möglich, aber Datenverarbeiter sind bereits aufgefordert, hierfür Lösungen zu finden. Bei öffentlichen Datenverarbeitern, also zum Beispiel deiner Stadtverwaltung, gilt das Recht auf Datenübertragbarkeit nicht. Und wenn sich deine persönlichen Daten, zum Beispiel Posts oder Bilder, auch andere Menschen betreffen, müssen deren Freiheiten und Grundrechte bei der Datenübertragung berücksichtigt werden.
Das Lexikon enthält weitere Infos und Quellen zu deinem Recht auf Datenübertragbarkeit.