David gegen Goliath? Du hast starke Verbündete gegenüber großen Unternehmen!
Das Beschwerderecht im Alltag: Unfaire Behandlung deiner Daten melden
In deinem sozialen Netzwerk bekommst du schon seit Wochen ständig Werbebanner und Posts für teure Produkte und Dienstleistungen angezeigt: Fernreisen, Uhren, High-End-Stereogeräte. Das interessiert dich allerdings überhaupt nicht und du wunderst dich, warum dir diese personalisierte Werbung präsentiert wird. Nachdem du beim sozialen Netzwerk deine Daten angefragt und herausgefunden hast, dass ein Werbeprofil von dir erstellt wurde, kontaktierst du das Unternehmen – denn es hatte dich nicht über diese Profilbildung informiert. Monatelang hörst du nichts.
Wenn dein Kontakt zum Unternehmen nichts bringt, hast du starke Verbündete: Dein Recht auf Beschwerde erlaubt es dir, dich jederzeit kostenlos an die Datenschutzbehörde in deinem Bundesland zu wenden.
Letztes Mittel Beschwerde: Wenn Unternehmen nicht reagieren, sind Aufsichtsbehörden deine Verbündeten
Bevor du die Behörde einschaltest, solltest du mit deinem Anliegen zunächst den Kontakt zu den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Unternehmen suchen. Wenn du damit allerdings nicht weiterkommst, sind die Datenschutzbehörden deine Verbündeten: Hier kannst du eine Beschwerde einreichen, wenn du meinst, dass bei der Verarbeitung deiner Daten gegen deine Betroffenenrechte aus der Datenschutz-Grundverordnung verstoßen wurde. Die Behörde muss dich innerhalb von drei Monaten nach Erhalt deiner Beschwerde zumindest über den Stand des Verfahrens informieren. Stellt die Behörde am Ende einen Verstoß fest, kann sie die verschärften Sanktionen aus der Datenschutz-Grundverordnung anwenden (lies mehr zu den Geldbußen hier).
Globale Konzerne, aber lokale Beschwerde: Verstöße kannst du immer in Deutschland melden
Bei jeder Datenschutzbehörde in der EU kannst du dich bei möglichen Verstößen kostenlos beschweren. Dabei ist es egal, wo sich der Sitz des Unternehmens befindet, über das du dich beschweren möchtest. Sollte die Behörde nicht unmittelbar für dieses Unternehmen zuständig sein, wird es deine Beschwerde kostenlos an die zuständige Stelle weiterleiten. Weil in Deutschland jedes Bundesland eine eigene Datenschutzbehörde hat, kannst du dich einfach bei der Behörde beschweren, die für dein Bundesland zuständig ist (Links siehe unten).
Noch mehr Verbündete: Verbraucherschutzorganisationen können Verstöße ahnden
Es gibt zahlreiche gemeinnützige Vereine und Organisationen, die sich um Verbraucher- und Datenschutzrechte kümmern: In Deutschland beraten zum Beispiel hunderte Verbraucherzentralen Bürger*innen in diesen Belangen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht ausdrücklich vor, dass solche Verbraucherschutzorganisationen Missstände im Bereich Datenschutz aufdecken und anprangern sollen. Zudem kannst du gemeinnützige Organisationen bitten, in deinem Namen eine Beschwerde bei einer Datenschutzbehörde einzureichen. In vielen Rechtsbereichen können dich Verbraucherzentralen oder andere Verbraucherschutzverbände auch in Klageverfahren vertreten.
Das Lexikon enthält weitere Infos und Quellen zu deinen Rechten auf Beschwerde, Klage, Vertretung und Schadenersatz.