Selbstbestimmt und frei: Daten korrigieren und löschen, Werbung abbestellen
Das Recht auf Löschung im Alltag: Raus aus dem Bonusprogramm
Punkte sammeln und billiger einkaufen? Die Entscheidung, dich für das Bonusprogramm einer Ladenkette anzumelden, fiel dir damals recht leicht. Aber schon lange kaufst du dort nicht mehr ein, hast das Bonusprogramm auch bereits gekündigt, wirst aber immer noch von dem Laden kontaktiert. Nun möchtest du endlich dafür sorgen, dass dein Profil gelöscht wird.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung ist das möglich: Du hast das Recht, die Löschung deiner Daten zu verlangen, wenn sie für einen bestimmten Zweck nicht mehr nötig sind.
Unternehmen haben falsche Daten über dich gespeichert? Setz den Rotstift an und berichtige sie!
Manchmal sind Daten über dich falsch oder unvollständig. Mit der Datenschutz-Grundverordnung hast du die Möglichkeit, von Datenverarbeitern zu verlangen, solche Daten zu korrigieren. Auch kannst du Datensätze vervollständigen oder eine Erklärung zu bestimmten Daten hinzufügen. Das ist wichtig, denn es können dir einige Nachteile entstehen, wenn deine Daten falsch oder unvollständig gespeichert sind: Das reicht von einer falschen Adresse, die dazu führt, dass deine Bestellungen nicht ankommen, bis hin zu einem Handyvertrag oder gar einem Kredit, den du nicht bekommst, weil über dich fehlerhafte, unvollständige oder unzutreffende Bank- und Finanzdaten gespeichert wurden.
Wann du Daten löschen lassen kannst: Dein Recht auf Vergessenwerden
In bestimmten Fällen kannst du Daten, die ein Unternehmen über dich gespeichert hat, löschen lassen. Du kannst zum Beispiel eine Datenlöschung beantragen, wenn deine Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder sie nicht mehr erforderlich sind für den Zweck, für den sie ursprünglich erhoben wurden. Gleiches gilt, wenn deine Einwilligung für die Datenverarbeitung erforderlich war und du diese widerrufst. Haben Datenverarbeiter deine Daten öffentlich gemacht, müssen sie andere Datenverarbeiter darüber informieren, dass du die Löschung deiner Daten sowie gegebenenfalls von Links oder Kopien verlangt hast – das ist das Recht auf Vergessenwerden (im Lexikon kannst du mehr dazu nachlesen).
Zwei Sachen sind wichtig zu beachten:
- Erstens bedeutet das Recht auf Löschung nicht, dass du alle deine Posts, Finanzdaten oder Suchmaschineneinträge auf Anfrage ohne Weiteres löschen lassen kannst. Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, um dem Recht auf freie Meinungsäußerung oder Information nachzukommen oder wenn die Verarbeitung dieser Daten im öffentlichen Interesse liegt, findet eine Abwägung mit deinem Recht auf Vergessenwerden statt. Manche Daten dürfen über einen bestimmten Zeitraum auch gar nicht gelöscht werden, zum Beispiel Steuerdaten.
- Zweitens musst du dir über eine weitere Einschränkung im Klaren sein: Das Recht auf Vergessenwerden ist gerade im Internet schwer umzusetzen. Zurzeit gibt es noch keine technische Patentlösung, die garantiert, dass deine Daten tatsächlich spurlos aus dem Netz verschwinden. Nicht zuletzt deshalb ist es weiterhin sinnvoll, möglichst bewusst zu kontrollieren, welche deiner Daten überhaupt ins Internet gelangen. Die Datenschutz-Grundverordnung gibt dir nun zusätzliche Möglichkeiten an die Hand, eine spätere Löschung rechtlich durchzusetzen.
Werbung aus, ohne Wenn und Aber: Dein Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Das Recht auf Widerspruch hilft dir in all jenen Fällen, in denen deine Daten genutzt werden, ohne dass dafür deine Einwilligung erforderlich war. Zwar erlaubt die Datenschutz-Grundverordnung eine solche Datenverarbeitung in einigen Fällen, gibt dir aber gleichzeitig das Widerspruchsrecht, um dich gegen eine möglicherweise unfaire oder ungewollte Datenverarbeitung zu wehren (mehr zu den sogenannten „berechtigten Interessen“ kannst du im Lexikon nachlesen). Anbieter müssen dich von vornherein darauf hinweisen, dass du dieses Widerspruchsrecht hast, und müssen abwägen, warum ihre berechtigten Interessen dein Interesse am Schutz deiner personenbezogenen Daten überwiegen.
Wichtig ist noch: Gegen die Nutzung deiner Daten für Zwecke der Direktwerbung hast du immer ein Widerspruchsrecht – ohne Wenn und Aber. Zu solchen Werbemaßnahmen zählen personalisierte Briefe, Anrufe oder E-Mails, mit denen du unmittelbar angesprochen wirst. Hier muss keine Abwägung mit den berechtigten Interessen der Unternehmen stattfinden. Eine E-Mail an das Unternehmen oder ein Kommentar bei deiner Onlinebestellung reichen, um lästige Werbung zu verhindern.
Datennutzung einschränken: Die Zwischenlöschung, wenn du auf eine Korrektur wartest
Im Gegensatz zur Löschung ist eine Einschränkung der Daten meist zeitlich begrenzt. Die Daten liegen weiterhin bei einer Organisation vor, werden aber nicht verarbeitet. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn gerade geprüft wird, ob deine Forderung nach Datenberichtigung oder dein Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung gültig ist.
Bitte weitersagen: Unternehmen müssen deine Forderungen weitergeben
Wenn Daten berichtigt oder gelöscht wurden, muss der jeweilige Datenverarbeiter allen anderen Empfängern dieser Daten mitteilen, dass er eine Korrektur vorgenommen hat. Eine Beschränkung hier: Wenn der technische Aufwand zu hoch ist, kann von Datenverarbeitern die Einhaltung der Mitteilungspflicht nicht immer verlangt werden.
Einfache Anwendung: Ein Schreiben an die Unternehmen genügt
Deine Rechte auf Widerspruch, Berichtigung und Löschung kannst du direkt bei den Datenverarbeitern selbst anwenden: Von jedem Unternehmen kannst du verlangen, falsche Daten zu berichtigen und nicht mehr benötigte Daten zu löschen. Der Datennutzung für Werbezwecke kannst du ebenfalls widersprechen. Am besten wendest du dich schriftlich an die Datenschutzbeauftragten der Unternehmen, oder falls es keine gibt, an andere Verantwortliche des Unternehmens.
Das Lexikon enthält weitere Infos und Quellen zu deinen Rechten auf Widerspruch, Berichtigung, Löschung und Einschränkung sowie der Mitteilungspflicht der Unternehmen.