Lexikon

Datenverarbeitung / Verarbeitung von personenbezogenen Daten

In der Datenschutz-Grundverordnung ist mit Datenverarbeitung jeder Vorgang gemeint, der im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten ausgeführt wird, egal ob mit oder ohne Hilfe automatischer Verfahren. Dazu gehören das Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Verknüpfen, Löschen oder Vernichten von Daten.

Artikel 4 Absatz 2 DSGVO (Begriffsbestimmungen)

„Verarbeitung“ [bezeichnet] jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679

 

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