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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der EU, die das Datenschutzrecht in der EU aktualisiert und reformiert. Der offizielle Titel lautet Verordnung (EU) 2016/679. Sie enthält ein Kapitel zu Betroffenenrechten, das allen Verbraucher*innen in der EU einheitliche Rechte im Bereich des Datenschutzes gibt.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt ab dem 25. Mai 2018 und ersetzt die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995. Im Gegensatz zu einer Richtlinie, die erst noch durch die Mitgliedstaaten in ihr jeweiliges Recht umgesetzt werden muss, ist die Datenschutz-Grundverordnung als Verordnung allgemein gültig und unmittelbar wirksam in den Mitgliedstaaten. Gleichwohl erlaubt die Verordnung aufgrund von Öffnungsklauseln an vielen Stellen Abweichungen von den in ihr enthaltenen Vorgaben. Daher können Mitgliedstaaten in bestimmten Bereichen eigene Regeln treffen.

Deutschland hat von diesen Abweichungsmöglichkeiten durch eine Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes Gebrauch gemacht. Darauf wird in den Lexikoneinträgen zu den jeweiligen Betroffenenrechten hingewiesen.

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679

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