Die Hintergrundinformationen und Quellen im Lexikon ergänzen die Erklärvideos und -texte: Hier findest du Details zu deinen Datenschutzrechten, die dazugehörigen Gesetzestexte und Begriffsdefinitionen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bei Lexikoneinträgen, zu denen es einen Erklärfilm, einen Text und/oder ein Musterschreiben gibt, mit dem du deine Rechte wahrnehmen kannst, führen dich die Piktogramme direkt zu diesen Seiten.
Lexikon
A
siehe Verantwortliche
siehe Forschungszwecke
siehe Datenschutzbehörde
Bei der Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten übernimmt nicht der Verantwortliche selbst die Datenverarbeitung, sondern ein Auftragnehmer.
Mehr lesenDas Auskunftsrecht gibt betroffenen Personen das Recht, bei der verantwortlichen Stelle zu erfahren, ob und gegebenenfalls welche personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Mehr lesenAutomatisierte Entscheidungen beruhen auf einer automatischen Datenverarbeitung ohne menschliches Zutun. Beispiele sind laut Datenschutz-Grundverordnung die automatische Ablehnung eines Online-Kreditantrags oder ein Online-Einstellungsverfahren ohne jegliches menschliche Eingreifen.
Mehr lesenB
Teils unbestimmter Rechtsbegriff, der Datenverarbeitung ohne Einwilligung der Verbraucher*innen ermöglicht
Mehr lesenDas Berichtigungsrecht besagt, dass betroffene Personen falsche Daten korrigieren lassen und unvollständige Daten ergänzen lassen können.
Mehr lesenVerbraucher*innen haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie vermuten, dass ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.
Mehr lesenDazu gehören Daten über die rassische oder ethnische Herkunft von Betroffenen, zu ihrer politischen Meinung, ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen oder ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit.
Mehr lesenBetroffene im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung sind alle Personen, deren Daten verarbeitet werden.
Mehr lesenDazu gehören Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Stimmdaten oder Iris-Bilder.
Mehr lesenDas Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) existiert bereits seit 1977, ist aber in großen Teilen ab 25. Mai 2018 durch die Datenschutz-Grundverordnung ersetzt.
Mehr lesenD
Personen unter 16 Jahren gelten in der Datenschutz-Grundverordnung als Kind. Für sie gelten spezielle Datenschutzrechte.
Mehr lesenPrinzip, dass Hersteller bereits bei der Entwicklung von Produkten die Datenschutzrechte beachten.
Mehr lesenDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der EU, die das Datenschutzrecht in der EU aktualisiert und reformiert.
Mehr lesenIn Unternehmen überwachen Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung.
Mehr lesenIn Deutschland gibt es eine Behörde pro Bundesland und eine Behörde auf Bundesebene, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Mehr lesenPrinzip, dass Datenschutzeinstellungen so zu setzen sind, dass von vornherein möglichst wenig Daten erhoben, gespeichert und geteilt werden.
Mehr lesenDie Datenschutzrichtlinie ist die Vorgängerin der Datenschutz-Grundverordnung. Sie stammt aus dem Jahr 1995 und wurde vollständig durch die Datenschutz-Grundverordnung ersetzt.
Mehr lesensiehe Verantwortliche
Dazu gehören das Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln, Verknüpfen, Löschen oder Vernichten von Daten.
Mehr lesenE
Eine Einschränkung von Datenverarbeitung kann bedeuten, dass Daten vorübergehend gesperrt, von einer Webseite gelöscht oder auf ein anderes Bearbeitungssystem verlagert werden.
Mehr lesenDie Einwilligung ist eine mögliche Grundlage, nach der Daten rechtmäßig verarbeitet werden dürfen.
Mehr lesenF
Ausnahmen von der Zweckbindung bestehen für wissenschaftliche und historische Forschung, für Statistikzwecke sowie für Archivzwecke, die im öffentlichen Interesse liegen.
Mehr lesenG
Geldbußen können von den Aufsichtsbehörden verhängt werden und sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.
Mehr lesenGenetische Daten sind Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften der betroffenen Person.
Mehr lesenGesundheitsdaten sind Daten, die sich auf den geistigen oder körperlichen Gesundheitszustand der Betroffenen beziehen oder Informationen, aus denen dieser Gesundheitszustand hervorgeht.
Mehr lesenI
Datenverarbeiter müssen Betroffene darüber informieren, ob und gegebenenfalls welche ihrer Daten auf welche Weise verarbeitet werden.
Mehr lesenK
siehe Einwilligung
L
Betroffene haben das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. In vielen Fällen sind die Verarbeiter dann verpflichtet, die Daten auch zu löschen.
Mehr lesenM
siehe Verletzung des Datenschutzes“
Wenn Datenverarbeiter auf Verlangen von Betroffenen Daten berichtigt, gelöscht oder eingeschränkt haben, müssen sie allen Empfängern, denen die Daten offengelegt wurden, über die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung informieren.
Mehr lesenP
Es handelt sich dabei um jegliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person, auch betroffene Person genannt, beziehen.
Mehr lesenPrivatpersonen sind von den Datenschutzregeln ausgenommen, wenn die Datenverarbeitung ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten betrifft.
Mehr lesenPseudonymisierung bezeichnet die Verarbeitung von Daten in einer Weise, dass diese nicht mehr ohne weiteres Hinzuziehen von anderen Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Mehr lesenR
Dies bedeutet, dass betroffene Personen ihre personenbezogenen Daten, die sie selbst bereitgestellt haben, in einem elektronischen, strukturierten Format erhalten können müssen.
Mehr lesenIst Betroffenen ein materieller oder immaterieller Schaden aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung entstanden, haben sie einen Anspruch auf Schadenersatz.
Mehr lesensiehe Löschungsrecht
Die Datenschutz-Grundverordnung legt Voraussetzungen fest, unter denen Datenverarbeitung rechtmäßig ist. Grundsätzlich gilt nämlich, dass Daten ohne Erlaubnis nicht verarbeitet werden dürfen.
Mehr lesenS
Die Mitgliedstaaten der EU haben das Recht, bei Verstößen gegen Datenschutzregeln Sanktionen zu verhängen. Diese sollen bei solchen Verstößen gelten, für die keine Geldbußen vorgesehen sind.
Mehr lesensiehe Recht auf Schadenersatz
V
Damit ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde oder andere Stelle gemeint, die über die Datenverarbeitung entscheidet oder Daten verarbeitet.
Mehr lesensiehe betroffene Person
Über Datenlecks oder andere Datenschutzverletzungen müssen Unternehmen Datenschutzbehörden innerhalb von 72 Stunden informieren. In bestimmten Fällen müssen auch Verbraucher*innen unverzüglich benachrichtigt werden.
Mehr lesenDie Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass gemeinnützige Organisationen aktiv Missstände im Datenschutz anprangern können, indem sie bei Behörden Beschwerden einlegen.
Mehr lesenW
siehe Einwilligung
Betroffene haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen.
Mehr lesenZ
Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte Zwecke genutzt werden. Eine Weiterverarbeitung für andere, unvereinbare Zwecke ist nicht erlaubt.
Mehr lesen