Lexikon

Auftragsverarbeitung

Bei der Auftragsverarbeitung von personenbezogenen Daten übernimmt nicht der Verantwortliche selbst die Datenverarbeitung, sondern ein Auftragnehmer. Dies kann eine natürliche oder juristische Person, eine Behörde oder sonstige Stelle sein. Beispiele für Auftragsverarbeitung für Verbraucher*innen sind Lohn- oder Gehaltsabrechnungen und Newsletter: Verantwortlicher für die Lohnabrechnung ist der Arbeitgeber, die Auftragsverarbeitung übernimmt aber ein Steuerbüro. Der Newsletter einer bestimmten Bekleidungsmarke (Verantwortlicher) wird von einer Marketingagentur (Auftragsverarbeiter) erstellt und versandt. Eine solche Auftragsverarbeitung ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung erlaubt, um insbesondere den Datenaustausch innerhalb von Konzernen zu ermöglichen.

Artikel 4 Absatz 8 DSGVO (Begriffsbestimmungen)

„Auftragsverarbeiter“ [bezeichnet] eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679 (siehe auch Erwägungsgründe 63 und 64 sowie Artikel 27 bis 29)

 

A
B
C