Lexikon

Pseudonymisierung

Pseudonymisierung bezeichnet die Verarbeitung von Daten in einer Weise, dass diese nicht mehr ohne Hinzuziehen weiterer Daten einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Die weiteren Daten müssen gesondert aufbewahrt und geschützt werden. Pseudonymisierung gehört zu den möglichen Maßnahmen des Datenschutzes durch Technikgestaltung, auch bekannt unter dem Begriff Privacy by Design. Ein Beispiel ist die Verwendung eines Spitznames in sozialen Netzwerken oder in Foren.

Verwandt mit der Pseudonymisierung ist die Anonymisierung. Dies ist die Veränderung von personenbezogenen Daten mit der Folge, dass diese gar nicht mehr einer einzelnen Person zugeordnet werden können. Eine echte Anonymisierung ist ohne Aggregierung oder Verfälschung von Daten kaum zu erreichen, sodass sich bei genügend großen Datensätzen eine (vermeintliche) Anonymisierung fast immer rückgängig machen lässt.

Artikel 4 Absatz 5 DSGVO (Begriffsbestimmungen)

„Pseudonymisierung“ [bezeichnet] die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679

 

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