Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind Daten, die sich auf den geistigen oder körperlichen Gesundheitszustand der Betroffenen beziehen oder Informationen, aus denen dieser Gesundheitszustand hervorgeht.
Diese Daten zählen in der Datenschutz-Grundverordnung zu den Daten besonderer Kategorien, für deren Verarbeitung eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich ist. Eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten, zum Beispiel in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus, ist grundsätzlich möglich, es bestehen jedoch strenge Vorschriften zur Vertraulichkeit. So dürfen diese Daten nur von Fachpersonal, das dem Berufsgeheimnis unterliegt, verarbeitet werden.
Artikel 4 Absatz 15 DSGVO (Begriffsbestimmungen)
„Gesundheitsdaten“ [bezeichnen] personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen
Quelle: Verordnung (EU) 2016/679