Lexikon

personenbezogene Daten

Ein Kernbegriff der Datenschutz-Grundverordnung sind personenbezogene Daten. Um diese Daten drehen sich alle Fragen des Datenschutzes in der Verordnung. Es handelt sich dabei um jegliche Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person (also einen Menschen), auch betroffene Person genannt, beziehen. Diese Daten können physische, genetische, biometrische, soziale, wirtschaftliche oder ähnliche Daten sein, wie Name, Beruf, Haarfarbe oder Onlinekennung, E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Standortdaten.

Artikel 4 Absatz 1 DSGVO (Begriffsbestimmungen)

„personenbezogene Daten“ [bezeichnet] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind

Quelle: Verordnung (EU) 2016/679

 

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