Lexikon

Datenschutzbehörde / Datenschutzaufsichtsbehörde

Jeder EU-Mitgliedstaat hat mindestens eine unabhängige Datenschutzaufsichtsbehörde, die die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung überwacht. In Deutschland gibt es pro Bundesland eine Behörde sowie eine weitere Behörde auf Bundesebene, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

In den deutschen Bundesländern ist es Aufgabe der Landesbeauftragten für Datenschutz, Verbraucher*innen, Unternehmen und Behörden zu Fragen des Datenschutzes zu beraten, die Einhaltung der Datenschutzregeln zu überwachen, Datenschutzverstöße zu ahnden und zu bestrafen und die staatlichen Behörden in Bezug auf Datenschutzfragen zu kontrollieren.

Verbraucher*innen haben mit der Datenschutz-Grundverordnung ein Beschwerderecht bei Datenschutzbehörden, wenn sie vermuten, dass Datenschutzverstöße vorliegen. Sollte also ein Unternehmen nicht angemessen auf die Nachfragen betroffener Personen reagieren, haben Betroffene die Möglichkeit, sich kostenlos an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Dabei ist es den Verbraucher*innen überlassen, welche Behörde sie kontaktieren: Es muss nicht mehr, wie früher, die Behörde im Mitgliedsland sein, in dem das Unternehmen, gegen das sich eine Beschwerde richtet, seinen Sitz hat.

Die Stellung der Datenschutzbehörden wurde in der Datenschutz-Grundverordnung erheblich ausgeweitet und gestärkt. Während es in Deutschland schon seit Jahrzehnten Aufsichtsbehörden gibt, waren diese in anderen EU-Ländern lange nicht vorhanden oder hatten nur schwache Befugnisse. Nun gibt es ein Netzwerk an europäischen Behörden, die sich zu Datenschutzfragen austauschen und im neu gegründeten Europäischen Datenschutzausschuss zusammenarbeiten. Zudem haben Behörden erstmals die Möglichkeit, hohe Geldstrafen bei systematischen Datenschutzverstößen zu verhängen.

Quelle: Die Aufgaben und Stellung der Aufsichtsbehörden sind in Kapitel 6 (Artikel 51 bis 59) der Verordnung (EU) 2016/679 geregelt.

Textbeitrag zum Thema Erklärvideo zum Thema Linkliste der Datenschutzbehörden

 

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