Datenschutzbeauftragte
Verbraucher*innen müssen bei einer Verarbeitung ihrer Daten darüber informiert werden, an welche Kontaktpersonen sie sich beim Datenverarbeiter wenden können (siehe Informationspflichten). In einigen Fällen verlangt die Datenschutz-Grundverordnung von Unternehmen, Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Diese stellen typischerweise die ersten Anlaufstellen für betroffene Personen dar, wenn es um Datenschutzfragen geh. Datenschutzbeauftragte sind etwa dann zu bestellen, wenn das Geschäftsmodell des Unternehmens auf Datenverarbeitung beruht oder wenn es besonders geschützte Daten verarbeitet.
In Unternehmen überwachen Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung. Sie informieren die mit der Datenverarbeitung betrauten Personen über ihre Pflichten. Datenschutzbeauftragte müssen nicht zwingend beim entsprechenden Unternehmen angestellt sein, sondern können auch als externer Dienstleister für das Unternehmen tätig sein.
Quelle: Die Aufgaben und Stellung der Datenschutzbeauftragten sind in den Artikeln 37 bis 39 der Verordnung (EU) 2016/679 geregelt.