Mitteilungspflicht
Die Mitteilungspflicht nimmt Datenverarbeiter in die Verantwortung: Wenn sie auf Verlangen von Betroffenen Daten berichtigt, gelöscht oder eingeschränkt haben, müssen sie alle Empfänger, denen die Daten offengelegt wurden, über die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung informieren. Betroffene können darüber hinaus verlangen zu erfahren, welche Empfänger der Datenverarbeiter informiert hat.
Artikel 19 DSGVO (Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung)
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt.
Quelle: Verordnung (EU) 2016/679 (siehe auch Erwägungsgrund 66)