betroffene Person / Betroffenenrechte
In den Informationsmaterialien von „Deine Daten. Deine Rechte.“ ist von Verbraucher*innen die Rede, wobei der juristisch korrekte Begriff aus der Datenschutz-Grundverordnung „betroffene Person“ ist. Damit sind identifizierte oder identifizierbare natürliche Personen gemeint, also Menschen, die über ihren Namen oder sonstige Merkmale erkannt werden können (siehe personenbezogene Daten).
Die Datenschutz-Grundverordnung enthält ein ganzes Kapitel (Kapitel 3 mit den Artikeln 12 bis 23) zu den Betroffenenrechten. Darin werden einheitliche Standards für alle Verbraucher*innen in der gesamten EU festgelegt. In Deutschland enthält das Bundesdatenschutzgesetz allerdings verschiedene Ausnahmen, die in den Lexikoneinträgen zu den jeweiligen Betroffenenrechten behandelt werden.
Dies sind die Betroffenenrechte in der Datenschutz-Grundverordnung:
- Informationspflichten der Datenverarbeiter an Betroffene (Artikel 12, 13 und 14)
- Recht auf Auskunft (Artikel 15)
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16)
- Recht auf Löschung, Recht auf Vergessenwerden (Artikel 17)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18)
- Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung von Daten (Artikel 19)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20)
- Recht auf Widerspruch (Artikel 21)
- Rechte bei automatisierten Entscheidungen (Artikel 22)
- Recht auf Beschwerde (Artikel 77 und 80)
- Recht auf Klage (Artikel 78)
Quelle: Verordnung (EU) 2016/679
Artikel 4 Absatz 1 DSGVO (Begriffsbestimmungen)
„personenbezogene Daten“ [bezeichnen] alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann
Quelle: Verordnung (EU) 2016/679